Presbyterium

Trauer um Sigrid Rogsch

Seit 2014 war sie Mitglied des Presbyteriums und hat sich mit ihrer freundlichen und umsichtigen Art in der Gemeindeleitung engagiert. Vorbildlich hat sie in der ganzen Zeit die Schriftführung übernommen und brachte sich mit ihren besonderen Fähigkeiten vielfältig im Gemeindeleben ein. Wir werden sie als starke Persönlichkeit in Erinnerung behalten und sind von Herzen dankbar für alles, was sie in der Gemeinde geleistet hat. Wir vermissen sie sehr.

Wir nehmen Abschied von unserer treuen Presbyterin und dem liebenswürdigen Menschen Sigrid Rogsch. Der Erinnerung an sie ein Vers aus dem Römerbrief,der etwas wiedergibt von dem, was ihr Halt gegeben hat:

„Wir wissen, dass Bedrängnis Geduld bringt, Geduld aber Bewährung, Bewährung aber Hoffnung, Hoffnung aber lässt nicht zuschanden werden; denn die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsre Herzen.“ (Römer 5,3b-5a)

Presbyterinnen, Presbyter und Pfarrer leiten zusammen die Kirchengemeinde. Sie tragen deshalb gemeinsam Verantwortung für die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Sakrament, die Seelsorge, die christliche Unterweisung, die Diakonie und Mission sowie für die Einhaltung der kirchlichen Ordnung.

Aktuelle Informationen zu unserer Arbeit finden Sie im Presbyteriums-Blog. Sprechen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail wenn Sie Anregungen oder Fragen dazu haben.

Zu den Aufgaben des Presbyteriums gehört insbesondere:

(1) für den Dienst der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kirchengemeinde Sorge zu tragen,

(2) die Gemeindearbeit in allen Bereichen zu fördern,

(3) zur Aussprache über kirchliche Angelegenheiten und zur Pflege des kirchlichen Lebens Gemeindeversammlungen einzuberufen,

(4) für die Durchführung von Sammlungen zu sorgen,

(5) die Gemeindeglieder zu informieren,

(6) das Vermögen der Kirchengemeinde gewissenhaft zu verwalten,

(7) dafür zu sorgen, dass die Gebäude nebst Zubehör in gutem Zustand erhalten werden,

(8) das Pfarrwahlrecht der Kirchengemeinde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auszuüben,

(9) die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Derzeit besteht das Presbyterium aus folgenden Personen :