
Wir freuen uns über und danken für jede Geldspende; bitte überweisen an:
Sparkasse Rhein Haardt, Empfänger: Prot. Verwaltungsamt für Lachen Speyerdorf
IBAN: DE08 5465 1240 1000 4249 01, BIC: MALADE51DKH Verwendungszweck: Ukrainehilfe Lachen
Links und Downloads
- Café Ukraine
- Infos und Links
- Unterbringung
- Hilfslieferungen
- Aktionen
Informationen
Informationen rund um das Ukraine-Engagement der Gemeinde werden hier veröffentlicht.
Lachen-Speyerdorf ist über den Arbeitskreis Ukraine der Kirchengemeinde stark mit den Menschen in der vom Krieg betroffenen Ukraine verbunden.
Stehen Sie den Menschen in Solidarität und christlicher Verbundenheit zur Seite
- durch ihr Gebet
- durch Ihre Spende - Stichwort "Ukrainehilfe Lachen"
- durch ihre Bereitschaft sich persönlich in einem Projekt einzubringen - melden Sie sich bitte dazu für einen e-Mail Verteiler hier an.
Das Ukraine-Hilfsportal der Stadt Neustadt/Weinstrasse finden sie hier.
Falls sie privat Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete zur Verfügung stellen wollen, finden Sie weitere Info's auf dieser Seite.
Informationen aus dem Diakonissen-Mutterhaus zur Ukraine finden sie auf dieser Seite.
Informationen zu den Hilfslieferungen finden Sie hier.
Die Bundesregierung hat ein Hilfsportal auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch mit Informationen eingerichtet : Germany4Ukraine.de
Ukraine Engagement
Die Protestantische Kirchengemeinde Lachen-Speyerdorf ist Mitglied des Arbeitskreises Ukraine-Pfalz, der sich bei folgenden Themen engagiert:
- Kontaktpflege zu ehemaligen Zwangsarbeitern
- Stipendien für Gastsemester an Germanistikstudierende aus Odessa, Ushgorod und Poltava (Zusammenarbeit mit der Universität Koblenz-Landau)
- Humanitäre Hilfe:
- Engagement in der medizinischen Versorgung
- Engagement für Kinder
- Engagement für Senioren, Kranke und Flüchtlinge
- Vermittlung von Praktika für Ärztinnen und Ärzte
Der Arbeitskreis erwuchs aus der Versöhnungsarbeit der Landeskirche. 1989 beschäftigte sich die Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz zweimal mit dem Thema "Versöhnung mit den Völkern der Sowjetunion". Die Evangelische Erwachsenenbildung Pfalz wurde beauftragt, das Thema weiterzuführen und beschloss, mit Hilfe des Christlichen Friedensdienstes Frankfurt, zu Friedensräten, Kirchen und Gruppen in der Ukraine Kontakt aufzunehmen. Im Juni 1992 fand die erste Reise von etwa 30 Delegierten aus zehn Gemeinden und aus der Landessynode in die Ukraine statt. Nach einem Gegenbesuch 1993 erfolgten jährlich Besuche in der Ukraine.
Intensive Kontakte bestehen zur Oblast Transkarpatien im Westen der Ukraine mit den Städten Mukatschewo, Uzhgorod und Beregovo sowie zu den Städten Poltawa und Odessa.
Die Versöhnungsarbeit hat konkrete Gestalt angenommen und sehr gute Ergebnisse gezeigt. Versöhnung und Ermutigung sind weiterhin wichtig für das Zusammenleben der Völker, gerade auch im Hinblick auf den demographischen Wandel. Denn die Zeitzeugen der Gräuel des Zweiten Weltkriegs, die vor den Gefahren warnen können, werden weniger und gerade für die junge Generation sind Erfahrungen wichtig. Daher freuen wir uns, dass 2017 bereits eine Jugendbegegnungsfahrt in die Ukraine stattfand und hoffen, dies nach dem Ende der Corona-Pandemie wieder organisieren zu können.
In Mukatschewo hat der Arbeitskreis 2017 mit Spenden aus Lachen-Speyerdorf ein Ambulatorium zur wohnortnahen Grundversorgung im medizinischen Bereich errichtet.
Informationen
An dieser Stelle stellen wir in kompakter Form Informationen und Links zu den wichtigsten Themen rund um die Fluchtsituation bereit (Stand 21.06.22):
(UA) На цьому етапі ми надаємо інформацію та посилання на найважливіші теми, що стосуються ситуації з біженцями, у компактній формі
(RU) На данный момент мы предоставляем информацию и ссылки по наиболее важным темам, касающимся ситуации с беженцами, в компактной форме.
Download Handbuch (Deutsch, Ukrainisch und Russisch) mit vielen praktischen Informationen speziell für Geflüchte in Lachen-Speyerdorf (2 MB). Es enthält u.a. Hinweise zur Registrierung, soziale Hilfen, Versicherungen und Sprachkurse und Downloadlinks aller wesentlichen Formulare und Dokumente.
(UA) Завантажте посібник (німецькою, українською та російською мовами) з великою кількістю практичної інформації спеціально для біженців у Лахен-Шпаєрдорфі (2 МБ). Він містить, серед іншого, інформацію про реєстрацію, соціальну допомогу, страхування та мовні курси, а також посилання для завантаження всіх необхідних форм та документів.
(RU) Скачать руководство (на немецком, украинском и русском языках) с большим количеством практической информации специально для беженцев в Лахен-Шпейердорфе (2 МБ). Он содержит, среди прочего, информацию о регистрации, социальной помощи, страховании и языковых курсах, а также ссылки для скачивания всех необходимых форм и документов.
Allgemein - Генеральний / Общий
- Bürgertelefon der Stadt Neustadt: Tel. 06321 855 1891; E-Mail ukrainehilfe@neustadt.eu . Weitere Info's im hier im Internet.
- Hilfsportal der Stadt Neustadt/W.
- Homepage des Freiwilligenzentrums Ukraine-Neustadt
Cafe Ukraine - Кафе Україна / Кафе Украина
- Wir bieten in Lachen-Speyerdorf einen Ort zur Begegnung, Information und Hilfe. Weitere Infos hier
Aufenthalt - залишатися / посещать
- Eine Meldung bei der Ausländerbehörde ist innerhalb von 90 Tagen nach Einreise in die EU erforderlich, um einen längeren Aufenthaltstitel und Sozialleistungen zu erhalten. Termine bitte per E-Mail beantragen.
- Ausländerbehörde Stadt Neustadt : Hindenburgstraße 9a, 67433 Neustadt an der Weinstraße; Tel. 06321-8551459; auslaenderbehoerde@neustadt.eu;
- Basis Meldeformular hier zum Download.
- Download Antrag auf Aufenthaltstitel.
- Die Geflüchteten erhalten nach Meldung bei der Ausländerbehörde einen Termin zur Vorstellung per E-Mail. Für diesen Termin werden Kopien der Pässe oder Geburtsurkunden aller angemeldeten Personen benötigt.
- Ferner benötigt man für alle Personen ein aktuelles Passfoto (z.B. bei DM-Drogeriemarkt, Hauptstr. 106 oder Am Speyerbach 4; Neustadt oder im Globus Weinstrassenzentrum)
- Die Ausstellung des "Aufenthalttitels" dauert i.d.R. ca. 6 Wochen, daher ist eine frühzeitige Meldung sinnvoll.
- Wenn die Geflüchteten zwischendurch wieder die Ukraine besuchen wollen, muss auf dem Aufenthaltsbescheid / Fiktionsbescheinigung ein Vermerk "Ausreise erlaubt" stehen.
Arbeit - працювати / Работа
- Es gibt etliche offene Stellen in Neustadt und Umgebung, siehe z.B. auf der Webseite von Indeed, Stepstone oder dem Jobcenter der Arbeitsagentur
- Vorraussetzung ist in der Regel, dass der Jobsuchende gemeldet ist und einen Aufenthaltstitel besitzt. (siehe bei Aufenthalt).
- Für die Aufnahme einer Arbeit benötigt man auch eine Steuer-ID. Diese bekommt man normalerweise automatisch über die Meldebehörde. Man kann sie aber auch beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn beantragen: Eine Infobroschüre in Ukrainisch gibt es hier zum Download.
Unterkunft - проживання / Проживание
- Mehr Info's siehe hier.
- Über das Bürgertelefon bzw die Ukrainehilfe der Stadt Neustadt (siehe Allgemeines) können auch Unterkünfte vermittelt werden. Aktuelle Angebote siehe hier.
- Als Wohnungsgeber müssen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung an die Stadt Neustadt senden. Weitere Infos und ein ausfüllbares Formular finden Sie auf dieser Webseite der Stadt Neustadt.
Soziale Hilfen - соціальні допомоги / социальные пособия
- Soziale Hilfen für Geflüchtete können beim Amt für Soziale Hilfen, Tel.06321/855-1433 oder per E-Mail an soziale-hilfen-sozialamt@neustadt.eu beantragt werden
- Besondere Leistungen für Menschen mit Behinderungen: siehe diesen Leitfaden der Diakonie
ab 1.7.22 werden die sozialen Hilfen vom Jobcenter der Arbeitsagentur übernommen. Damit diese ausgezahlt werden können, benötigen Geflüchtete
- Die sog. "Fiktionsbescheinigung" oder anderen Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde
- Eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- ein Basis-Girokonto bei einer deutschen Bank, z.B. Sparkasse oder VR-Bank in Lachen-Speyerdorf. Für die Eröffnung des Bankkontos wird ein Identifikationsnachweis oder Meldebestätigung benötigt.
- eine Mitgliedsbescheinigung einer frei gewählten Krankenkasse. Wir empfehlen hier die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
- die folgenden ausgefüllten Antrags-Formulare für das Jobcenter (alle zum Download, Hinweise zum Ausfüllen hier in Deutsch und Ukrainisch) , Allgemeine Hinweise in Ukrainisch hier.
- Neu ankommende Geflüchtete sollen sich weiterhin beim Amt für soziale Hilfen in NW, Konrad-Adenauer Str. 43 anmelden.
- Auch Menschen mit einem höheren Alter ( z.B. Rentner ) oder mit erwerbsmindernder Umständen sollten sich weiter beim Sozialamt melden. Wichtig ist auch, dass z.B. die Rentner einen ukrainischen Rentenbescheid vorlegen können, wegen einem weiteren Bezug von Grundsicherung hier.
- Schon hier angekommene Flüchtlinge OHNE Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltstitel müssen sich vorläufig weiter an die Kollegen der sozialen Hilfen wenden.
- Schon hier angekommene Flüchtlinge MIT Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltstitel müssen beim Jobcenter einen Termin vereinbaren und die oben genannten Anträge und Unterlagen beibringen
Medizinische Versorgung - Медичні засоби / Медицинская помощь
- das Sozialamt stellt Behandlungsscheine aus, mit denen dann Ärzte aufgesucht werden können, für Zahnbehandlung gibt es eigene Scheine
- ab 1.6.22 ist die Mitgliedschaft in einer frei gewählten Krankenkasse erforderlich, über die dann die medizinische Versorgung abgerechnet wird
Impfungen - щеплення / прививки
- Ein Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt es in ukrainischer Sprache hier.
- Masern: Für Kinder die einen Kindergarten oder Schule besuchen, besteht eine Impflicht gegen Masern. Hier eine Information in Ukrainisch dazu.
- Corona: Imfungen gegen Corona können Sie im Landesimpfzentrum bekommen. Eine Information zu den Corona-Imfungen finden sie hier.
Krankenkasse - медичне страхування / медицинская страховка
Die AOK stellt alle Informationen und Antrags-Unterlagen auch in Ukrainisch bereit. Ansprechpartner bei der AOK ist Herr Markus Kästel; Tel. +49 6321 896-207 E-Mail: markus.kaestel@rps.aok.de - nachfolgend die Formulare zum Download:
- allg. Infobroschüre (UKR)
- Antrag auf Mitgliedschaft deutsch / ukrainisch
- Fragebogen zur Mitgliedschaft deutsch / ukrainisch
- Formular für Foto für den Mitgliedsausweis deutsch / ukrainisch
- Eidesstattliche Versicherung (nötig falls Dokumente verloren gegangen sind) deutsch / englisch
Alternative: IKK (Infos und Downloads in ukrainischer sprache siehe deren Hompage)
Kleidung - сукня / одежда
- Kleider für Hilfsbedürftige / Geflüchtete gibt es im Lichtblick und im Basaaar in der ehemaligen Fachklinik Haardt, Mandelring 45 (dienstags von 8-12 und donnerstags 15-18 Uhr). An diesen Stellen können Sie auch ihre Sachspenden abgeben.
Begleitung - Patenschaft - супровід - спонсорство / Сопровождение - спонсорство
- Wir sind dabei ein Netzwerk von persönlichen Betreuern aufzubauen. Wenn Sie sich vorstellen können, Geflüchtete im Alltag zeitweise zu begleiten, wenden Sie sich bitte an Gerson Wehrheim, Pastor der Evangelischen Gemeinschaft (Tel. 0152-21629116)
- Wenn Sie als Betreuer(in) Personen bei den Behörden vertreten wollen, empfehlen wir, daß ssie sich bevollmächtigen lassen (Mustervollmacht hier zum Download als Word-Dokument bzw. pdf)
- Die Helpline Ukraine bietet kostenlose Telefonberatung bei allen Sorgen, Problemen und Themen, die Geflüchtete bewegen. Unter der Tel.-Nr. 0800-500 225 0 ist die Helpline montags bis freitags zwischen 14 und 17 Uhr zu erreichen; die Beratung erfolgt in ukrainischer und russischer Sprache und ist vertraulich. Weitere Informationen finden Sie auf www.nummergegenkummer.de.
Haftpflichtversicherung - страхування відповідальності / страхование ответственности
- Wir empfehlen für die Geflüchteten den Abschluss einer Basis Haftpflichtversicherung. Die Kosten betragen ab ca. 45,- € /Jahr. Einen Tarifvergleich finden sie z.B. auf Check24.de
Schule - Bildung - Sprachkurse - Школа - освіта - мовні курси / Школа - образование - языковые курсы
- Schüler können über die jeweiligen Schulen angemeldet werden. Silke Schick (0160-6111150) steht als Ansprechpartnerin für Fragen zur Schule bereit.
- Einen kleinen illustrierten Sprachführer Deutsch - Ukrainisch finden Sie under diesem Link beim Katapult-Magazin.
Die Volkshochschule Neustadt bietet Sprachkurse "Deutsch als Fremdsprache" für Geflüchtete an, weitere infos unter https://vhs.neustadt.eu/index.php
Anerkennung ukrainischer Diplome, Berufsabschlüsse etc.
- Ob eine spezielle Anerkennung der Berufsabschlüsse erforderlich ist, können sie auf dieser Webseite überprüfen.
- Falls Sie eine Anerkennung benötigen, erfolgt das über die Fa. ProfeS in Landau, Webseite und Kontaktdaten hier.
- Beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, Diplomen etc. bekommen sie hier.
Kommunikation - спілкування / коммуникация
- Die Telekom bietet ukrainischen Geflüchteten kostenlose SIM Karten an. Info's siehe hier.
- Telefonate vom Festnetz und SMS in die Ukraine sind ebenfalls kostenfrei, siehe diese Infos.
ÖPNV / Transport - транспорт / транспорт
- Die kostenlose Nutzung des ÖPNV mit ukrainischer ID wurde zum 31.5.22 eingestellt.
Führerschein - KFZ-Pflichtversicherung - Посвідчення водія - обов'язкове страхування автомобіля / Водительское удостоверение - обязательное страхование автомобиля
- Ukrainische Führerscheine gelten ab Anmeldung des Wohnsitzes für sechs Monate in Deutschland. Es besteht für die Personen die Möglichkeit, eine weitere Verlängerung kurz vor Ablauf der sechs Monate auf zwölf Monate zu beantragen, wenn feststeht, dass diese nicht länger als ein Jahr in Deutschland verbleiben.
- Ukrainische Fahrzeuge unterliegen nicht dem entsprechenden EU-Abkommen über die Kfz-Versicherungen. Insofern benötigen diese im deutschen Straßenverkehr eine sog. „Grüne Karte“. Informationen dazu und einen Antrag gibt es auf dieser Webseite.
- Steuerpflicht: Die Fahrzeuge werden nach zwölf Monaten des dauerhaften Aufenthaltes im Inland ebenfalls umschreibungs- bzw. Kfz-steuerpflichtig.
Mülltrennung - Recycling - Розділення - переробка відходів / Разделение отходов - переработка
- Broschüre in Ukrainisch hier zum Download
Haustiere - домашні тварини / домашние питомцы
- Die Tiere sind am Zielort beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu registrieren. Für die Stadt Neustadt und den Kreis Bad Dürkheim erfolgt dies bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Abteilung 6 – Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft; z. H. Frau Dr. Kerth; Philipp-Fauth-Straße 11; 67098 Bad Dürkheim; E-Mail: Veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de; Tel.: 06322 961 6010. Die Tiere können per E-Mail mit diesem Formular angemeldet werden. Weitere Info's hier.
- Tierärztin Dr. Perkhofer (06321/83017, Maximilianstraße 5, 67433 Neustadt, info@tierarztpraxis-neustadt.de) steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Unterbringung von Geflüchteten
Die Stadt Neustadt hat ein Bürgertelefon zur Koordination geschaltet: Tel. 06321 855 1891, bei dem Wohnungsangebote angemeldet werden können und Fragen geklärt werden können. Per E-Mail ist die Koordinierungsstelle unter ukrainehilfe@neustadt.eu erreichbar. Weiter Info's im hier im Internet. Soziale Hilfen für Geflüchtete können beim Amt für Soziale Hilfen, Tel.06321/855-1433 oder per E-Mail an soziale-hilfen-sozialamt@neustadt.eu beantragt werden.
Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf seiner Internetseite www.bmi.bund.de zusammengefasst, ferner gibt es Hinweise des Integrationsministerium RLP zur Fluchtaufnahme aus der Ukraine.
Ein Merkblatt zu den wichtigsten Fragen des Aufenthaltes können Sie hier ansehen. (Stand 11.3.22)
Der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP und der Arbeitskreis Humanitäre Hilfe für Asylbewerber e.V. in NW haben folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
Menschen, die privat eine Unterkunft für aus der Ukraine geflüchtete Menschen zur Verfügung stellen möchten, können ihr Wohnungsangebot beim Elinor-Netzwerk registrieren. Wir raten zugleich dazu, das Unterbringungsangebot zugleich auch bei der kommunalen Verwaltung zu hinterlegen. Dazu senden Sie bitte z.B. eine entsprechende E-Mail an ukrainehilfe@neustadt.eu.
Ukrainische Geflüchtete müssen kein Asylverfahren durchlaufen! Sie erhalten einen vorübergehenden Schutz in der EU zunächst für ein Jahr. Ihre Aufnahme in Deutschland würde gemäß §24 AufenthG erfolgen. Weiter Info's und Links siehe unten bei den FAQ.
Personen, die nach §24 AufenthG wegen Krieges in ihrem Heimatland aufgenommen werden, haben nach §1 Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das umfasst in den ersten 15 Monaten des Aufenthaltes nach § 4 AsylbLG allerdings lediglich einen eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung. Eine Meldung bei einer Ausländerbehörde ist zwingend erforderlich (Ausländerbehörde Neustadt : Tel. 06321/855-1488, E-Mail auslaenderbehoerde@neustadt.eu )
Allgemeine Info's zum Aufenthalt
Die IQ Fachstelle Einwanderung hat FAQs zu der aktuellen aufenthaltsrechtlichen Situation von Menschen aus der Ukraine in Deutschland veröffentlicht. Neben Deutsch sind die Informationen auf drei weiteren Sprachen (Englisch, Russisch und Ukrainisch) verfügbar. Die Fachstelle Einwanderung stellt zudem einen rechtlichen Support zur Verfügung. „Fragen können unter fe@minor-kontor.de eingereicht werden und werden möglichst schnell von unserem Team beantwortet.“
Auch Handbook Germany hat eine Seite mit wichtigen Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine auf Ukrainisch, Russisch und Deutsch erstellt, inklusive für Ukrainer*innen, die bereits in Deutschland sind: https://handbookgermany.de/de/ukraine-info.html.
Spezifische Hinweise für Rheinland-Pfalz finden sich in den FAQ des Integrationsministerium RLP zur Fluchtaufnahme aus der Ukraine.
Update 18.3.21
Die Telekom gibt ganz unkompliziert kostenfreie SIM-Karten für ukrainische Flüchtlinge aus. IPass oder ein ähnliches Dokument erforderlich.
Update 15.3.22
Eine Präsentation von ProAsyl mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Informationen finden sie hier.
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Übersicht mit Förderinstrumenten für geflüchtete Menschen aus der Ukraine erstellt (Stand: 07. März 2022). Die Übersicht findet sich hier.
Auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden sich Hinweise für Arztpraxen zur medizinischen Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: https://www.kbv.de/html/1150_57290.php.
Update 9.3.22
Danach können laut BMI in Deutschland folgende Personengruppeneine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zum vorübergehenden Schutz erhalten:
- ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten;
- nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben;
- Familienangehörige von o.g. Personen,sofern die Familie bereits vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine anwesend und aufhältig war. Zur Familie im Sinne des Ratsbeschlusses (vgl. Art. 2 Abs. 4) gehören
- Ehepartner*innen (und unverheiratete Partner*innen in dauerhafter Beziehung, sofern diese nach den nationalen ausländerrechtlichen Rechtsvorschriften oder den Gepflogenheiten des betreffenden Mitgliedstaats verheirateten Paaren gleichgestellt sind – in Deutschland nicht der Fall),
- minderjährige ledige Kinder der o.g. Person oder des*r Ehegatt*in sowie
- andere enge Verwandte, „die zum Zeitpunkt der den Massenzustrom von Vertriebenen auslösenden Umstände innerhalb des Familienverbands lebten und vollständig oder größtenteils von einer [o.g.] genannten Person abhängig waren.“
- andere nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren. Erfasst sind hiervon Personen, die in der Ukraine einen mit der deutschen Niederlassungserlaubnis oder der Daueraufenthaltserlaubnis-EU (§§ 9, 9a AufenthG) vergleichbaren Aufenthaltstitel besessen haben.
Hinweis zur Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen gem. § 24 AufenthG:
- Vertriebene auf der Durchreise brauchen sich nicht bei der Ausländerbehörde registrieren oder sich in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes registrieren. Diese Personen dürfen sich ohnehin bis zu 90 Tage visumfrei im Schengenraum aufhalten. Dieser Aufenthalt kann um längstens 90 Tage verlängert werden. Die Reise in Nahverkehrszügen ist in der Regel kostenfrei. Sofern eine Übernachtung notwendig ist, ist dies auch in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes oder nach Rücksprache mit der Kommune in einer kommunalen Einrichtung möglich. Bei akuter Erkrankung oder bei der Notwendigkeit von Hilfe wenden sich diese Vertriebenen an das Sozialamt des Kreises oder der Stadt, in der sie sich befinden.
- Vertriebene, die in Rheinland-Pfalz bei Verwandten oder Freunden für längere Zeit unterkommen, melden sich bei der Ausländerbehörde und stellen einen Antrag nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (Verfahren nach „Massenzustrom-Richtlinie“). Die Ausländerbehörde regelt das weitere Verfahren. Vertriebene erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Schutz im Krankheitsfall und bei Bedarf auch Wohnraum. Die Ausländerbehörde erteilt eine Arbeitserlaubnis.
- Vertriebene, die in Rheinland-Pfalz Schutz suchen, und keine auf längere Zeit verfügbare Unterkunft haben, melden sich bei der Sozial- oder Ausländerbehörde. Diese regeln dann das weitere Verfahren.
- Vertriebene, die in Rheinland-Pfalz Schutz suchen und keine verfügbare Unterkunft haben, melden sich in einer der nächstgelegenen Aufnahmeeinrichtungen des Landes für Asylbegehrende und können von dort das weitere Verfahren betreiben.“
Mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 soll jede Beschäftigung erlaubt werden.
Bereits vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis besteht Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1a AsylbLG, da das Nachsuchen um Unterkunft, Verpflegung und medizinische Versorgung als „Schutzbegehren“ bzw. Asylgesuch zu werten sei. Es werde dann ein Ankunftsnachweis und eine „Anlaufbescheinigung“ ausgestellt. Nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis besteht später Anspruch auf AsylbLG gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3a AsylbLG.
Es sollen mit § 24 AufenthG Zulassungen zu Integrationskursen gem. § 44 Abs. 4 AufenthG möglich sein.
Eine Verteilung zwischen den Bundesländern soll nur stattfinden, wenn Personen nicht bei Freund*innen, Verwandten oder anderweitig untergebracht werden.


